Wir wollen das datenschutzfeindliche Meldegesetz im Bundesrat stoppen

Information aus der Bundestagsfraktion, übermittelt von Wolfgang Wieland, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grüne, zum Thema Meldegesetz:

Das neue Meldegesetz verstößt gegen das Grundprinzip des Datenschutzes: Meine Daten gehören mir, ich entscheide über ihre Verwendung. Dass Innenminister Friedrich sagt, dass es vorher auch schon schlecht war, macht das Gesetz nicht besser.

Es ist lächerlich, wenn die Bundesregierung nun dem Bundestag die Schuld gibt. Den Änderungsantrag zu ihrem Entwurf hat sie nicht kritisiert, weder vor noch nach der Abstimmung.

In Brüssel vertritt die Bundesregierung bei der aktuellen Diskussion zur Reform des Datenschutzes in der EU auch keinesfalls den bürgerfreundlichen Opt-In.

Wir werden die Zustimmung im Bundesrat verweigern und im Vermittlungsausschuss für eine Verbesserung kämpfen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger einer Datenweitergabe explizit zustimmen

Hintergrund

Warum jetzt: Seit 2006 ist das Melderecht Bundeszuständigkeit. Statt Melderechtsrahmengesetz plus Landesgesetz gibt es nun ein Bundesmeldegesetz. Erster Entwurf lag im September 2011 vor, erste Lesung Ende April, Vorlage Änderungsantrag 15.6., Behandlung im Ausschuss am 27.6., Koalition wollte gar nicht diskutieren, dann voll dafür. In beiden Lesungen zu Protokoll. Die Protokollgabe wurde am 14.6. auf Anregung der Koalition vereinbart – also einen Tag bevor der ÄA kam! Eine Änderung der TO wäre in einer vollgestopften Woche mit ESM und Betreuungsgeld kaum möglich gewesen.

Kernproblem ist §44: Im GE stand, dass die Registerauskunft für Werbung und Adresshandel nur erlaubt ist, wenn der Betroffene in die „Übermittlung für jeweils diesen Zweck“ eingewilligt hat (opt-in), mit dem ÄA muss der Betroffene widersprechen (opt-out), was er in der Realität bestenfalls bei Ummeldung tun wird, also sind fast alle Daten zugänglich.

Kernproblem: Der Widerspruch nach beschlossener Gesetzesfassung greift nicht, wenn Daten nur zur Berichtigung oder Bestätigung abgefragt werden. Das ist fast immer der Fall, weil man nur Daten bekommt, wenn man die Person schon eindeutig identifizieren kann, also einen guten Teil der Daten schon kennt.

Status Quo: Die bisherige Rechtslage im Rahmengesetz kennt weder opt-in noch opt-out. Das ist in allen Meldegesetz der Länder so fast 1:1 übernommen. Eine Weitergabe kann nur durch eine Sperre verhindert werden, dafür müssen aber Tatsachen vorliegen, die eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder schutzwürdige Interessen des Betroffenen belegen.

Politischer Hintergrund: Änderungsantrag geht angeblich auf Uhl (was Widerstand der CSU besonders unglaubwürdig macht) zurück, aber es gab wohl auch bei der FDP Streit zwischen Wirtschaftlern und Datenschützern. FDP betont naturgemäß die Uhl-Schiene.